ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Britzer Gartennacht am 17.08.2024 im Britzer Garten
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters „Wohlthat Entertainment GmbH“:
1.
Die Eintrittskarten gelten nicht als Fahrausweise für öffentliche Verkehrsmittel.
2.
Der Ticketpreis ist ein Gesamtpreis, kann abhängig von der Versandart variieren. Der Ticketpreis setzt sich zusammen aus dem Ticketgrundpreis, der Vorverkaufsgebühr, einer Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Er ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.
Der endgültige Ticketpreis wird im Rahmen des Kaufprozesses angezeigt.
Der Vertrag über den Besuch von Veranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei denen dem Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher von Gesetz wegen nicht widerrufen.
3.
Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung einer jeweiligen Veranstaltung. Im Falle des ersatzlosen Ausfalls können Sie das Ticket dort zurückgeben, wo Sie es erworben haben. Im Falle der Verlegung einer Veranstaltung gilt Ihr Ticket für den Ersatztermin. Sofern Sie am Ersatztermin verhindert sind, können Sie Ihr Ticket dort abgeben, wo Sie es erworben haben. Bei Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung werden Reisekosten nicht erstattet.
Gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet, lediglich der auf die Veranstaltung selbst entfallende Kaufpreisteil. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Gebühren im Falle Ihres Rücktrittes vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf.
In jedem der vorstehenden Fälle erfolgt eine Rückzahlung des jeweiligen Ticketpreises nur gegen Vorlage des jeweiligen Tickets im Original. Im Falle des Verlustes der Tickets sind Ticketerstattungen nicht möglich.
4.
Besondere Auflagen aufgrund schwerwiegender Infektionskrankheiten:
Der Veranstalter ist verpflichtet bei Veranstaltungen die jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Gesetze bzw. Verordnungen zu beachten.
Momentan gelten keine Einschränkungen.
Bitte beachten Sie, dass es jederzeit zu Änderungen kommen kann.
5.
Änderungen im angekündigten Programmablauf bzw. im Programminhalt bleiben unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters vorbehalten, soweit sie dem Besucher zumutbar sind. Während der Veranstaltung können bestimmte Bereiche und Gebäude, insbesondere zum Schutz der Anlagen oder aus Sicherheitsgründen, geschlossen werden. Soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters den Besuchern zumutbar ist, können sie aus solcher Schließung keine Ansprüche gegen den Veranstalter herleiten. Der Veranstalter behält sich vor, bei extremer Witterung und aus sonstigen Gründen der höheren Gewalt die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen.
6.
Es besteht seitens der Besucher kein Anspruch auf die Zurverfügungstellung von Sitzplätzen.
7.
Der Besucher hat die Eintrittskarte während der Veranstaltung bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.
8.
Aufzeichnungen in Bild und Ton (Fotos, Videos, Digitalaufnahmen, Audioaufnahmen usw.) für gewerbliche Zwecke sind verboten – kostenpflichtige Ausnahmen nur mit Genehmigung der Veranstalter.
9.
Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber ist einverstanden, dass jederzeit Bild- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen oder Medienpartnern gemacht werden können. Er genehmigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Bilder in Medien aller Art (z.B. Zeitungen / Rundfunk / Fernsehen / Internet / Werbemittel usw.).
10.
Sofern Kapazitätsgrenzen in den jeweiligen Veranstaltungsbereichen erreicht sind, kann der Veranstalter zum Schutz derselben sowie zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit den oder die Bereich/e zeitweise oder gänzlich schließen. Die Schließung der Gartenbereiche kann auch aus anderen Gründen durch den Veranstalter erfolgen. In diesen Fällen ist den Anweisungen des sich ausweisenden Personals Folge zu leisten. Es können wegen solcher Maßnahmen keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
11.
Das Mitbringen außerhalb des Veranstaltungsgeländes erworbener Speisen und Getränke ist nicht gestattet.
Ausnahme: Eine PET Flasche Wasser bis 0,5l und Lebensmittel, die aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden. Der Eintrittskartenerwerber akzeptiert Einlass- und Taschenkontrollen.
12.
Das Mitbringen von Glassprühdosen, ätzenden, brennbaren, färbenden Substanzen oder Gefäßen mit Substanzen die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind, Laser-Pointern sowie pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und –bomben) ist verboten. Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge
13.
Mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z. B. Megaphone, Gasdruckfanfaren sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
14.
Das Mitbringen von Waffen jeder Art auch die Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können, ist verboten.
15.
Das Mitbringen von Flaschen, Bechern, Krügen, Dosen oder sonstigen Gegenständen, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders hartem Material hergestellt sind ist nicht gestattet.
16.
Das Mitbringen von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt. Eine Ausnahme besteht für Blindenhunde zur Unterstützung von sehbehinderten Menschen.
17.
Der Verkauf und/oder die Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen aller Art auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten – kostenpflichtige Ausnahmen nur mit Genehmigung des Veranstalters.
18.
Nach Anbruch der Dunkelheit sind nur beleuchtete und erkennbar gesicherte Veranstaltungsbereiche und Wege und Tore zu benutzen. Das Verlassen der beleuchteten und erkennbar gesicherten Wege und Tore geschieht auf eigene Gefahr.
19.
Diebstahl sowie Beschädigungen von Bauwerken, Pflanzen, Kunstwerken und allen weiteren Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände werden strafrechtlich verfolgt.
20.
Bei allen Zuwiderhandlungen gegen diese Geschäftsbedingungen und die Anweisungen der eingesetzten Ordnungs- und Sicherheitskräfte sowie bei einer allgemeinen Gefährdung von Ordnung und Sicherheit erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesen Fällen nicht. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
21.
Ansprüche des Eintrittskartenerwerbers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden in Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Veranstalter die Verletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet der Veranstalter auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt es sich um solche Vertragspflichten, der nach Führung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Eintrittskartenerwerber regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen. Diese Haftungsregelung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter sowie für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.
Veranstalter: Wohlthat Entertainment GmbH, Bornitzstr. 73-75, 10365 Berlin Berlin, den 24.11.2023